Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, ist diese zahlbar bei Lieferung bzw. Fakturenerhalt ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Allfällige Sondervereinbarungen werden nur dann gewährt, wenn der Kunde stets seiner vertraglichen Pflicht nachkommt, und sämtliche offene Rechnungen stets ordnungsgemäß beglichen wurden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Waren im Eigentum des Verkäufers und dürfen weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden.
Die von uns gelieferten Waren entsprechen bei Verlassen unseres Hauses den Bestimmungen des gültigen Lebensmittelgesetzes und der gültigen Lebensmittelkennzeichenverordnung.
Alle Gefahren gehen zum Zeitpunkt der Erfüllung auf den Besteller über. Beanstandungen sind bei der Warenübernahme geltend zu machen, ansonsten können sie nicht berücksichtigt werden. Schäden sind durch den Transporteur bestätigen zu lassen. Begründete Mängelrügen berechtigen nur zur Annahmeverweigerung, nicht jedoch zum Schadenersatz.
Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert von € 60,- frei Haus. Beträgt die Bestellung unter € 60,-, so wird ein Mindermengenzuschlag von € 18,- verrechnet.
Lagerbedingungen: Tiefkühlwaren sind grundsätzlich tiefgekühlt bei mindestens -18° C zu lagern.
Gerichtsstand: Das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers. Erfüllungsort: Sitz des Verkäufers.